Trockene oder entzündete Augen

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12 Jahre 3 Monate her #5510 von billi
hi, Nelkchen, ja, ich weiß dass du das geschrieben hast. ich meinte allergisch in den Augen - aber deine Formulierung ist viel besser: empfindlich reagieren und individuelle Empfindlichkeit.

ich hab gestern noch mal ein büschen rumgegurkt auf der Herstellerseite von Hylo-comod. da steht dass das Hylo-Gel verordnungsfähig sei.
Hat das einer von euch?
Erstattet das die KK??
Sollte man die Ärzte mal drauf hinweisen?

you'll never walk alone

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12 Jahre 3 Monate her #5512 von billi
obwohl: in der gelben Liste stehen sie nur als medizinprodunkt, nicht apothekenpflichtig... das widerspricht dem doch eigentlich ... :huh:

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12 Jahre 3 Monate her #5513 von Schneeflocke
Hallo billi,ich bekomme sie auf Rezept.Musste aber 1.70 zu Bezahlen.
Lg Schneeflocke

Nicht weil es so schwer ist,
wagen wir es nicht,sondern weil wir es nicht wagen,ist es schwer.

[img

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12 Jahre 3 Monate her #5514 von billi
ah! immerhin! Danke für die Info, Flöckchen!!

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12 Jahre 3 Monate her #5515 von Schneeflocke
billi,gerne gemacht.Es sind zwei Fläschen drinnen.

Nicht weil es so schwer ist,
wagen wir es nicht,sondern weil wir es nicht wagen,ist es schwer.

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12 Jahre 3 Monate her - 5 Jahre 1 Monat her #5517 von Nelke
Flöckchen, das ist keine Zuzahlung, sondern eine Aufzahlung. Zuzahlung wären 5,-€. Wenn du befreit bist von der Zuzahlung muss man aber die Aufzahlung zahlen. Auzahlung bedeutet, dass man den Differenzbetrag zum Festbetrag ausgleichen muss, egal ob man von der Zuzahlung befreit ist. Wer nicht befreit ist, muss für das Hylo Gel demzufolge 5,-€ + 1,70 € zahlen. Das gilt für Kassenpatienten.
Letzte Änderung: 5 Jahre 1 Monat her von Nelke.

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