Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen
- grazyna
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- Besucher
15 Jahre 10 Monate her #638
von grazyna
Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen wurde erstellt von grazyna
Hallo,
ich bitte um eure Hilfe. Ich habe einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt. Die Krankenkasse hat mir telefonisch mitgeteilt, dass das Sjögren-Syndrom nicht in der Liste der chronischen Erkrankungen aufgeführt ist.
Hat die Krankenkasse Recht?
Grazyna
ich bitte um eure Hilfe. Ich habe einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen gestellt. Die Krankenkasse hat mir telefonisch mitgeteilt, dass das Sjögren-Syndrom nicht in der Liste der chronischen Erkrankungen aufgeführt ist.
Hat die Krankenkasse Recht?
Grazyna
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- Ulla
- Besucher
15 Jahre 10 Monate her #640
von Ulla
Ulla antwortete auf Re:Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen
Hallo Grazyna,
leider habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass die Krankenkasse nicht über alle Verordnungen informiert ist.
Bitte lese dazu folgendes:
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend?
Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard?
Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Dürfen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel verordnet werden?
Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, wenn sie begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie eingesetzt werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation zwingend vorgeschrieben ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verordnet werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es zur Behandlung von schwerwiegenden UAW eingesetzt wird. Als schwerwiegend gelten UAW, wenn sie lebensbedrohlich sind oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen.
Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung
Synthetischer Speichel
Indikation:
- nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei onkologischen oder Autoimmun-Erkrankungen
Synthetische Tränenflüssigkeit
Indikation:
- bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen des Grades 2, Epidermolysis bullosa, occulärem Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophtalmus
Frage 1: Was ist unter Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen
„Grad 2“ zu verstehen?
Antwort: Der Grad 2 ist nicht näher definiert bzw. festgelegt. Nach Aussage der
Fachärzte gibt es keine offizielle Einteilung. Die Gradeinteilung bezieht sich auch
nicht auf die Diagnose „sekundäres“ oder „primäres“ Sjögren- Syndrom.
Die Deutsche Rheuma- Liga hat bereits eine Nachbesserung beim Gemeinsamen
Bundesausschuss beantragt.
Alles zu finden unter folgendem link:
www.praxis-wiesbaden.de/patinfo/otc_arzneimittelfs.html
Punkt 35 und 36.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Ulla
leider habe ich selbst die Erfahrung gemacht, dass die Krankenkasse nicht über alle Verordnungen informiert ist.
Bitte lese dazu folgendes:
Apothekenpflichtige nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist jedoch ausnahmsweise zulässig, wenn sie bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten.
Wann gilt eine Krankheit als schwerwiegend?
Eine Krankheit gilt als schwerwiegend, wenn sie lebensbedrohlich ist oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigt.
Wann gehört ein Arzneimittel zum Therapiestandard?
Ein Arzneimittel gilt als Therapiestandard, wenn der therapeutische Nutzen zur Behandlung der schwerwiegenden Erkrankung dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht.
Dürfen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel verordnet werden?
Der Arzt kann bei schwerwiegenden Erkrankungen auch Arzneimittel der Anthroposophie und Homöopathie verordnen, sofern die Anwendung dieser Arzneimittel für diese Indikationsgebiete nach dem Erkenntnisstand als Therapiestandard in der jeweiligen Therapierichtung angezeigt ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel verordnet werden, wenn sie begleitend zu einer medikamentösen Haupttherapie eingesetzt werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es in der Fachinformation des Hauptarzneimittels als Begleitmedikation zwingend vorgeschrieben ist.
Dürfen nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zur Behandlung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) verordnet werden?
Der Arzt kann ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel verordnen, wenn es zur Behandlung von schwerwiegenden UAW eingesetzt wird. Als schwerwiegend gelten UAW, wenn sie lebensbedrohlich sind oder wenn sie aufgrund der Schwere der durch sie verursachten Gesundheitsstörung die Lebensqualität auf Dauer nachhaltig beeinträchtigen.
Schwerwiegende Erkrankungen und Standardtherapeutika zu deren Behandlung
Synthetischer Speichel
Indikation:
- nur zur Behandlung krankheitsbedingter Mundtrockenheit bei onkologischen oder Autoimmun-Erkrankungen
Synthetische Tränenflüssigkeit
Indikation:
- bei Autoimmun-Erkrankungen (Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen des Grades 2, Epidermolysis bullosa, occulärem Pemphigoid), Fehlen oder Schädigung der Tränendrüse, Fazialisparese oder bei Lagophtalmus
Frage 1: Was ist unter Sjögren-Syndrom mit deutlichen Funktionsstörungen
„Grad 2“ zu verstehen?
Antwort: Der Grad 2 ist nicht näher definiert bzw. festgelegt. Nach Aussage der
Fachärzte gibt es keine offizielle Einteilung. Die Gradeinteilung bezieht sich auch
nicht auf die Diagnose „sekundäres“ oder „primäres“ Sjögren- Syndrom.
Die Deutsche Rheuma- Liga hat bereits eine Nachbesserung beim Gemeinsamen
Bundesausschuss beantragt.
Alles zu finden unter folgendem link:
www.praxis-wiesbaden.de/patinfo/otc_arzneimittelfs.html
Punkt 35 und 36.
Ich wünsche Dir viel Erfolg.
Viele Grüße
Ulla
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- grazyna
- Autor
- Besucher
15 Jahre 10 Monate her #645
von grazyna
grazyna antwortete auf Re:Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen
Hallo Ulla,
danke für deine schnelle und ausführliche Auskunft.
Liebe Grüße
Grazyna
danke für deine schnelle und ausführliche Auskunft.
Liebe Grüße
Grazyna
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- Madel_Sj1
- Besucher
12 Jahre 10 Monate her - 12 Jahre 10 Monate her #2617
von Madel_Sj1
Madel_Sj1 antwortete auf Aw: Befreiung von Zuzahlungen bei den Krankenkassen
Hallo
bei mir hat damals der Rheumatologe etwas ausgefüllt, dass ich bei meiner Krankenkasse abgegeben habe, wo genau drinne steht, dass die Erkrankung die ich habe chronisch ist.
So konnte ich dann meine Zuzahlungsbelege einreichen und bekam dann eine Befreiung der Zuzahlung, da ich nicht so viel Geld zur Verfügung habe.
Ich bezahle also nur noch 1% der Kosten selbst bzw. habe nun die Befreiung.
Da ich z.B. dieses Jahr noch nicht viel gebraucht habe bezahle ich die 1% an die Krankenkasse und bekomme nach dem ich meine Einkünfte bzw. wieviel Geld mir zu verfügung steht durch entsprechende Nachweise an die Krankenkasse gegeben habe, bekomme ich meinen Befreiungsausweis der mich von Zuzahlungen von Medikamenten, Praxisgebühr und Therapien befreit.
Ciao
Eure Madeleine G.
bei mir hat damals der Rheumatologe etwas ausgefüllt, dass ich bei meiner Krankenkasse abgegeben habe, wo genau drinne steht, dass die Erkrankung die ich habe chronisch ist.
So konnte ich dann meine Zuzahlungsbelege einreichen und bekam dann eine Befreiung der Zuzahlung, da ich nicht so viel Geld zur Verfügung habe.
Ich bezahle also nur noch 1% der Kosten selbst bzw. habe nun die Befreiung.
Da ich z.B. dieses Jahr noch nicht viel gebraucht habe bezahle ich die 1% an die Krankenkasse und bekomme nach dem ich meine Einkünfte bzw. wieviel Geld mir zu verfügung steht durch entsprechende Nachweise an die Krankenkasse gegeben habe, bekomme ich meinen Befreiungsausweis der mich von Zuzahlungen von Medikamenten, Praxisgebühr und Therapien befreit.
Ciao
Eure Madeleine G.
Letzte Änderung: 12 Jahre 10 Monate her von Madel_Sj1.
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