Freifahrt für Schwerbehinderte

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13 Jahre 4 Monate her #1158 von Schneeflocke
Hallo und einen schönen Tag.
An alle, die einen grün- roten Schwerbehindertenausweis und dem Beblatt mit grüner
Wertmarke haben. Ab dem 1.September 2011 können Schwerbehinderte bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen in der 2.Klasse kostenlos fahren.
Quelle: biztravel.fvw.de/freifahrt-für schwerbehinderte/393/90938.
Da hat die Bahn und das Bundesministerium für Arbeit und Soziale mal etwas gutes für
uns getan
. Dafür gibt es drei Smilies. :) :) :)
Marion

Nicht weil es so schwer ist,
wagen wir es nicht,sondern weil wir es nicht wagen,ist es schwer.

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12 Jahre 4 Monate her - 12 Jahre 4 Monate her #5151 von * felizitas *
Hi,

da der Link nicht funktionierte, habe ich nochmals gegoogelt, hier nochmals der Link: BizTravel:

BizTravel schrieb: Vom 1. September 2011 an können die etwa 1,4 Mill. Schwerbehinderten in Deutschland wesentlich mehr Züge kostenlos nutzen. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) sind dann für sie ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzbar. So können Schwerbehinderte bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.


Viele Grüße

* felizitas *

Einschlafen dürfen,
wenn man müde ist,
eine Last fallen lassen dürfen,
die man lang getragen hat,
ist etwas Gutes

Hermann Hesse
Letzte Änderung: 12 Jahre 4 Monate her von * felizitas *.

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12 Jahre 4 Monate her - 12 Jahre 4 Monate her #5152 von * felizitas *
Ergänzung:

Sozialverband VdK Deutschland e. V. schrieb: Was ist der Unterschied zwischen dem grünen und dem grün-orangenen Ausweis?

Ausweise in grüner Farbe erhalten schwerbehinderte Menschen, also alle, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 nachweisen können.

Der grün-orangene Ausweis ist für schwerbehinderte Menschen, bei denen eine erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr vorliegt. Sie haben das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr.



Abbildung des orange-grünen Schwerbehindertenausweises
Rückseite des grün-orangenen Ausweises: Schwerbehinderte, die das Recht auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen können, (Merkzeichen G, aG, H, Bl sowie Gl und - unter bestimmten Voraussetzungen - Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte) erhalten vom Versorgungsamt den grün-orangefarbenen Schwerbehindertenausweis.



Umgekehrt bedeutet dies: Schwerbehinderte, die keine solche Beeinträchtigung haben, haben trotz der Behinderung keinen Anspruch auf die kostenlose Nutzung der Verkehrsmittel.


Unentgeltliche Beförderung? - Nicht ganz


Wenn eine erhebliche Beeinträchtigung im Straßenverkehr vorliegt, hat man als schwerbehinderte Person Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Personenverkehr. Ganz kostenlos ist die Beförderung [...] aber nicht:

Beim Versorgungsamt muss man zunächst eine Wertmarke für die "Freifahrt" kaufen. Diese kostet in der Regel für ein halbes Jahr 30 Euro, für ein ganzes Jahr 60 Euro. Für jemanden, der nur einmal pro Jahr Bus fährt, lohnt sich die Wertmarke also nicht.

Einige Personengruppen bekommen die Wertmarke auf Antrag tatsächlich kostenlos; dies sind unter anderem Personen, die "H" (hilfslos) oder "Bl" (blind) in ihrem Ausweis vermerkt haben. Auch Empfänger von Leistungen nach dem SGB III, zum Beispiel ALG-II-Empfänger, können die Wertmarke kostenlos erhalten.


Viele Grüße

* felizitas *

Einschlafen dürfen,
wenn man müde ist,
eine Last fallen lassen dürfen,
die man lang getragen hat,
ist etwas Gutes

Hermann Hesse
Letzte Änderung: 12 Jahre 4 Monate her von * felizitas *.

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