Kosten-Erstattung für Hylo-Comod

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13 Jahre 2 Monate her #1448 von Nelke
Hallo Frau Maxin,

Problem bei den Hylocomod Augentropfen wird tatsächlich sein, dass diese Tropfen weder apothekenpflichtig bzw. nicht als Arzneimittel gelten.
Die Mehrheit der Tropfen mit Hyaluronsäure werden nicht von den Kassen übernommen. Ich musste meine Tropfen mit Hyaluronsäure schon immer selbst zahlen. Mein Augenarzt sagte mir, dass er diese nicht zu Lasten der GKV verordnen darf, da diese nicht apothekenpflichtig sind. Vielleicht hatte die Betroffene eine Sondergenehmigung oder die Kasse handelte aus Kulanz?

Hingegen ist es beim Vidisic Augengel anders, hier greift die OTC Ausnahmeliste. Mein Arzt muss auch nicht die Diagnose auf das Rezept schreiben- er kreuzt mit Begründungspflicht an.

Auf der Seite gelbe-liste.de kann man nachforschen, welche Medikamente Arzneimittel bzw. Medizinprodukte sind und welche verordnet werden dürfen.
Hier am Beispiel Vidisic gut nachzulesen:
www.gelbe-liste.de/pharmindex/praeparat/...m-pharm-fabrik-gmbh/

Viele Grüße
Nelke

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12 Jahre 10 Monate her #2698 von Nabucco
Nabucco antwortete auf Aw: Kosten-Erstattung für Hylo-Comod
Ich bekomme Hylo-Commod und Hylo-Gel mit Diagnoseangabe vom Augenarzt verordnet. Da das schon lange der Fall ist, wird er noch nicht in Regress genommen worden sein.
Herzliche Grüße

Nabucco

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